Wiederladelehrgang in Franken
In unserem Wiederladelehrgang in Franken lernt ihr, das Maximum aus eurer Waffe und Munition herauszuholen und taucht ein in die Welt von Laborierungen, Treibladepulver, Zündhütchen, Hülsen, Geschosse & Co… In unserem Lehrgang blicken wir deutlich über den Tellerrand und geben unsere Praxiserfahrungen gerne an euch weiter!
Unser Wiederladelehrgang in Franken vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition und ist bundesweit anerkannt.
Ziel des Lehrgangs
Unser Wiederladelehrgang richtet sich an Sportschützen, Jäger und andere berechtigte Personen, die ihre eigene Munition für private, nicht-gewerbliche Zwecke herstellen möchten. Ziel ist es, den Teilnehmern die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zu vermitteln, um sicher und gesetzeskonform mit Munition und den dazugehörigen Bestandteilen umzugehen.
In zwei Schulungstagen (jeweils Sa/So) werden die relevanten Rechtsvorschriften im Wiederladelehrgang vorgestellt sowie auf die für den Prozess notwendigen Ladekomponenten wie Treibladepulver, Zündhütchen, Hülsen und Geschosse eingegangen.
Im praktischen Teil des Lehrgangs werden die Hülsenbearbeitung, das Laborieren sowie Setzen des Geschosses erläutert und die grundlegenden Kenntnisse zur Innenballistik vermittelt.
Die Prüfung erfolgt am darauffolgenden Montag unter Aufsicht des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei Bestehen wird ein Zeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ausgestellt.
Inhalte des Wiederladelehrgangs
Im Wiederladelehrgang werden unter anderem die folgenden Themen behandelt:
1. Rechtliche Grundlagen:
Die gesetzlichen Bestimmungen nach dem SprengG und der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Auflagen und Genehmigungen, insbesondere §27 SprengG, der die private Herstellung und das Wiederladen regelt.
2. Chemische und physikalische Grundlagen:
Wissen über die chemischen und physikalischen Eigenschaften von Treibladungsmitteln.
Umgang mit Zündhütchen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen.
3. Techniken des Wiederladens:
Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition.
Auswahl und Kalibrierung der Ausrüstung, wie Pressen, Matrizen und Messgeräte.
4. Sicherheitsvorschriften:
Sicherer Umgang mit den Materialien und Werkzeugen.
Unfallverhütung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit explosionsgefährlichen Stoffen.
5. Praktische Übungen:
Praktische Wiederladevorgänge unter Aufsicht eines Fachkundigen, um Fehler zu vermeiden und die richtigen Techniken zu erlernen.
Teilnahmevoraussetzungen für den Wiederladelehrgang in Franken
Zur Teilnahme am Lehrgang benötigt ihr vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Diese bekommt ihr bei Ihrer zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt). Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Teilnahme am Kurs nicht möglich. Wir empfehlen euch, die Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitung mitunter mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Der Kurs findet bei 91336 Forchheim statt (Google Maps)- die Teilnahme ist ab 21 Jahren möglich.
Die Kursgebühr beläuft sich auf EUR 235.- und deckt alle Kosten inkl. Prüfungsgebühr des GAA ab.
Lehrgangstermine 2025
März: Schulung 29./30. März (Sa/So) mit Prüfung am 31. März (Mo) — Kurs ausgebucht — Warteliste/Nachrücker möglich
Oktober: Schulung 11./12. Okt. (Sa/So) mit Prüfung am 13. Okt. (Mo)